Nach der aktuelle Allgemeinverfügung gilt folgendes als geschlossen:
Bars, Shisha-Bars, Kneipen, Café’s (ohne Speisenzubereitung), Clubs, Diskotheken und sonstige Tanzangebote, Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen und Büchereien, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Freizeit- und Tierparks, Jugendzentren, Campingplätze), Saunen, alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereinen,
Quelle: Stadt Kiel
Spielhallen, Spielbanken, Spielcafé’s, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsbetriebe und ähnliche Erotikangebote (einschließlich Sex-Kinos).
Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste.