Parklets für Kiel

Autor:in

Thilo Pfennig

Veröffentlichungsdatum

2. April 2025

Schlüsselwörter

Parklets, Alke Voß, Parken, Autos, Stadt Kiel, Parking Day, RVKiel, 0351/2025

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Unterschiede in der Entwicklung

Am 24. März hatte ich von dem Entwurf eines Leitfadens für Parklets in Kiel berichtet. Ich war im Vorfeld seit April 2024 über dem ersten Entwurf informiert.

Zwischen der Datei “1.Anlage zur AdV-Leitfaden.pdf” und der Datei mit der Version vom 11.04.2024 gibt es wesentliche Unterschiede hinsichtlich der Behandlung von Gaststättenparklets. Die “1.Anlage zur AdV-Leitfaden” erlaubt explizit eine gewerbliche Nutzung durch Gastronomiebetriebe (“Gaststättenparklets”), insbesondere wenn vor dem Betrieb aufgrund der benötigten Gehwegbreite von mindestens 2,50 m weniger als 1,2 m Tiefe für eine Freisitzanlage vorhanden sind. Anträge für Gaststättenparklets sind dem Ordnungsamt zu richten.

Demgegenüber sieht der Leitfaden vom 2024-04-11 eine gewerbliche Nutzung oder Elemente der „Sharing Economy“ explizit nicht vor.

Da der Entwurf des Leitfadens bei einer Enthaltung der Linkspartei durchging, wird noch mal ein Update zu dem Artikel fällig.

Ich habe im Tool Mergely die beiden Versionen zum Vergleich hochgeladen, links 2024, rechts 2025 (Beschlussempfehlung):

Es gibt eine Vielzahl an Mängeln in dem Entwurf. Dabei muss man betonen, dass eine Zusammenarbeit mit der Praxis nicht stattgefunden hat. Es gab so etwas wie Runde Tische, bei denen dann verschiedene Akteure beteiligt waren. Aber es gab explizit keine direkte Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Praxis derjenigen, die Parklets bisher beantragt haben. Deren Erfahrungen wurden somit NICHT abgefragt.

Wesentliche Kritikpunkte wurden dabei in einem Jahr leider nicht behoben.

Kritikpunkte 2025

Wenn wir das ganze strukturiert und chronologisch angehen, so fängt ein Parklet ja mit einer Idee an so etwas an einem bestimmten Zeitpunkt aufzustellen. In San Franzisko wird neben den Unterlagen auch sehr betont, wie wichtig das Einverständnis der Nachbarn ist. Dies wird in Kiel nicht berücksichtigt. Hier soll die Beteiligung von Ortsbeirat und Verwaltung ausreichen. Schon hier sehe ich einen schwerwiegenden Fehler. Denn so wird die Akzeptanz gefährdet.

Hier ist der aktuelle Entwurf des Leitfaden aber auch in der Hinsicht schwammig, dass der Ablauf nicht chronologisch und klar strukturiert ist. In SF wird zB eine Phase “Entwurfsentwicklung und Genehmigungsverfahren” definiert. In Kiel gibt es zB diesen Absatz weiter unten:

Das Vorhaben muss im Ortsbeirat vorgestellt werden, jedoch ist zunächst die schriftliche Zustimmung des Tiefbauamtes bzw. des Ordnungsamtes einzuholen.

Es bleibt hier offen, was eine schriftliche Zustimmung ist und ob dafür dann bereits alle Unterlagen bis zu den Detailplanungen vorliegen müssen. Und die Formulierung sagt war erst Ortsbeirat und dann aber Tiefbau- oder Ordnungsamt.

Es kann doch nicht sein, dass man so eine lange Satzung schreibt und man schon bei dem ersten Schritt offen lässt, wie das Verfahren überhaupt anfängt?

Ablauf Antrag München

In München gibt es einen klaren Ablauf, der auch grafisch dargestellt wird (Link)

Zudem stellt sich die Frage, welcher Aufwand sich überhaupt lohnt, wenn Finanzierung und Zustimmung vollkommen ungeklärt sind.

Die Ansprüche werden aber auch deutlich:

  • Für das Design und die Konstruktion eines Parklets sollte eine fachkundige Person wie Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Designer*in o.ä. hinzugezogen werden.

  • Der Aufbau muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik erfolgen.

  • Die Bodenbeläge müssen rutschhemmend ausgeführt werden (mindestens Rutschhemmungsklasse R 11).

Damit wird deutlich gemacht, dass schon von der ersten Planung allerhöchste Standards angelegt werden, wie beim Hausbau bzw. einem Bauantrag und der Erstellung einer DAUERHAFTEN Konstruktion. Bodenbeläge nach R11 müssen zertifiziert sein. Damit ist günstiges Holz aus dem Baumarkt ausgeschlossen, dass über ein solch ein Zertifikat nicht verfügen wird.

Es gibt diverse Antragsformulare und Leitfäden für Parklets in deutschen Städten. Kiel ist dabei am bürokratischsten und strengsten. Der Kieler Leitfaden scheint sich inhaltlich etwas an dem Mannheimer Leitfaden zu orientieren, der auch sehr restriktiv ist.

Eine wesentliche Änderung zum Entwurf von 2024 ist die, dass zuvor Gastroparklets per se verboten waren. Dabei waren das ja gerade die naheliegendsten, weil es hier ein klares Interesse und Zuständigkeit gibt. Dies hat man etwas entkräftet. Allerdings findet sich immer noch:

  • Die Präsentation oder der Verkauf von Waren durch Einzelhandelsgeschäfte oder andere Gewerbetreibende sind nicht zulässig.
  • Eine gewerbliche Nutzung durch Gastronomiebetriebe („Gaststättenparklets“) ist möglich, wenn vor dem Betrieb wegen der erforderlichen Restgehwegbreite für den Fußgängerverkehr (von grundsätzlich 2,50 m) weniger als 1,2m Tiefe für eine Freisitzanlage zur Verfügung steht.

Ich würde sagen, das eine Gastronomie Waren verkauft, ZB Kaffee und Kuchen. Demnach sind diese Art der Parklets immer noch verboten, auch wenn nicht mehr jede gewerbliche Nutzung, wie zuvor untersagt ist, zuvor:

  • Eine gewerbliche Nutzung oder eine Nutzung als Abstellfläche für Fahrräder oder Elemente der „Sharing Economy“ ist NICHT vorgesehen.

Die Einschränkung oben bedeutet, dass wenn weniger als 120cm Gehwegbreite über bleiben würde, wenn zb ein Tisch und Stühle aufgestellt werden dürfen, ein Parklet nicht gundsätzlich verboten wird. Hier fragt man sich, warum ein so schmaler Restgehweg bequem und ausreichend sein soll, während die Autos auf dem Parkstreifen weit mehr Platz haben? Warum überhaupt so eine genau Zentimeterregel?

Fazit

Es bleibt übrig, dass bisher eine Vielzahl an Parklets theoretisch möglich war. Ich kann verstehen, dass man ein paar Grundregeln haben möchte, damit man gerecht entscheiden kann und nicht immer bei Null anfangen muss.

Mein Maßstab wäre jetzt aber, ob eine Genehmigung durch den neuen Leitfaden einfacher wird und Unklarheiten beseitigt würden? Die klare Antwort ist: Nein! Es gibt immer noch kein Antragsformular, wie in den meisten Städten. Kiel war 2018 vorne dabei mit Stuttgart und Berlin und auch zwei Parklets, die als Erfahrungshorizont dienen hätten können.

Sechs Jahre später hat man dann einen Entwurf vorgelegt, der eine Genehmigung schwieriger gemacht hätte. Und ein Jahr darauf,im April 2025 wurde der Entwurf im wesentlichen unverändert zur Abstimmung vorgelegt und bereits in einem Ausschuss beschlossen. Am 3. April liegt er erneut im Bauauschuss vor. Es wäre zu wünschen, dass dieser Aprilscherz vertagt und die vorhandene Kritik ernst genommen wird und eine echte Beteiligung stattfindet, vor allem derjenigen, die bereits Parklets beantragt haben und Erfahrungen mit dem Betrieb haben. Ich jedenfalls hatte nur Info seitens der Parteien bekommen und keine einzige Anfrage der Verwaltung.

Parklets haben natürlich auch Nachteile: Sie sind temporär gedacht und eigentlich auch nur eine Maßnahme, Mängel der aktuellen Stadtgestaltung zu beheben, solange die nicht grundsätzlich besser ist.

Parklets 4 Kiel

Wer an der Zukunft von Parklets in Kiel interessiert ist, kann auf Mokwi der Gruppe Parklets 4 Kiel beitreten!

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