PM: BUND SH für sachorientierte Wolfs-Debatte

Pressemitteilung
Autor:in

Thilo Pfennig

Veröffentlichungsdatum

13. Dezember 2023

Schlüsselwörter

Wolf, Landesjagdgesetz, BUND SH

Wolf

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BUND SH Pressemitteilung vom 13.12.23:

Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdgesetz verhindert keine Nutztierrisse Herdenschutz und Schadensausgleich müssen verbessert werden BUND SH fordert Stärkung des Wolfsmanagements und der wissenschaftlichen Begleitung Reduzierte Pflicht zur Nachsuche am Unfallort kann zu Problemen führen

In seiner Stellungnahme zur Änderung des Landesjagdgesetzes, die heute im Landtag behandelt wird, hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdgesetz weiterhin abgelehnt.

„Die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdgesetz wird nichts daran ändern, dass vereinzelt Nutztiere von Wölfen gerissen werden. Viel wichtiger ist es, Fördermittel für Herdenschutzmaßnahmen und entsprechende Beratung bereitzustellen”

, sagt Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND SH.

„Wir sehen weiterhin keine Notwendigkeit dafür, den Wolf zum jagdbaren Wild zu erklären, zumal er als geschützte Art nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU weiterhin ganzjährig Schonzeit hätte”,

ergänzt Joachim Schulz, stellvertretender Vorsitzender des Landesarbeitskreises Land und Natur beim Bund SH. Er weist darauf hin, dass einzelne, problematische Tiere schon jetzt mit Ausnahmegenehmigung geschossen werden können. Das Bundesumweltministerium hatte im Oktober Vorschläge vorgelegt, wie eine sogenannte Entnahme von Problemwölfen nach einem Nutztier-Riss auch ohne Vorliegen einer DNA-Probe genehmigt werden könnte.

„Der Schwerpunkt muss aber weiterhin auf einem unbürokratisch geförderten Herdenschutz liegen. Schleswig-Holsteins Grünlandnutzerinnen und -nutzer müssen noch besser unterstützt werden”

, betont Joachim Schulz. Neben einem aktuell wirksamen Rechtsrahmen zur Entnahme nachgewiesener Problemwölfe gebe es in Schleswig-Holstein ein qualitativ hochwertiges und gut funktionierendes Wolfsmanagement, das weiter gestärkt und durch wissenschaftliches Monitoring begleitet werden müsse.

Der BUND SH weist in seiner Stellungnahme auf einen weiteren Schwachpunkt der Gesetzesnovelle hin: Die so genannte Pflicht zur Nachsuche, also die Suche nach einem verletzten Tier nach einem Unfall mit einem Fahrzeug, soll auf den unmittelbaren Bereich um den Unfallort beschränkt werden. „Es liegt auf der Hand, dass es zu großen Problemen führen kann, wenn ein verletzter Wolf in der Nähe einer Straße herumläuft - und unnötig leiden sollten die Tiere auch nicht”, erklärt Joachim Schulz, der die Stellungnahme zur Jagdgesetz-Novelle federführend verfasst hat.

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