TKKG PM: Gerichtsprozess nach Blockade der Auffahrt zur A215

Autor:in

Thilo Pfennig

Veröffentlichungsdatum

15. Januar 2024

Die untenstehende Pressemitteilung ist mir zugeflattert. Mir fiel da spontan ein: Nach der Blockade des gesamten Verkehrs in Kiel durch die Bauern am 12. Januar stellt sich ja die Frage: Falls der Vorwurf u.a. Unverhältnismäßigkeit wäre, sieht das vom heutigen Tage aus noch mal ganz anders aus.

Autobahnblockade 2023, Quelle: TKKG

Pressemitteilung: Gerichtsprozess nach Blockade der Auffahrt zur A215

Kiel 14.01.2024 - Am Montag den 15.01. um 14 Uhr beginnt der erste Prozess wegen der Blockade einer Autobahnauffahrt am 03.03.2023 vor dem Amtsgericht in Kiel. Gegen ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wurde Widerspruch eingelegt, sodass es nun zum Prozess kommt.

Ein Freitag im März 2023 - Fridays For Future demonstriert weltweit für Klimagerechtigkeit. In Kiel beteiligen sich mehr als 2000 Menschen an der Demonstration. Im Anschluss entscheiden sich ca. 20 Personen die Autobahnauffahrt zur A215 an der Kreuzung Westring/ Schützenwall zu blockieren. Mit der Blockade wollten die Demonstrierenden ein Zeichen setzen, gegen den Ausbau der B404 zur A21 und gegen die seit Jahren diskutierte Südspange.

“Ich bin der Überzeugung, dass es eine Vielzahl an Protestformen braucht um etwas zu verändern. Die Demonstrationen von Fridays For Future, aktuell die Besetzung der Leinemarsch in Hannover um den Bau des Südschnellwegs zu verhindern oder unsere direkte Blockade der Autobahn. Wir haben damit gezeigt, dass es auch mit wenig Menschen ein effektives Mittel gibt um gegen den weiteren Bau von Autobahnen und für Klimagerechtigkeit und eine sozial-ökologische Verkehrswende zu demonstrieren” so Anna Weber, die im März Teil der Blockade war.

Im Anschluss an die Blockade gab es Post vom Ordnungsamt. Der Vorwurf, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Während die meisten Bußgeld-Verfahren nach einem Widerspruch eingestellt wurden, beginnt am Montag der Prozess gegen eine Person vor dem Amtsgericht in Kiel.

“Protest gegen den motorisierten Individualverkehr und für eine Verkehrswende soll so abgeschreckt werden. Dabei sehen wir gerade anhand der Aktionen der Landwirt*innen, dass Protest genau dahin gehört, wo er stört, damit er eine Chance hat, Gehör zu finden. Im Jahr 2023 haben wir die 1,5 Grad-Grenze beinahe erreicht. Wenn wir weiter machen wie bisher, wird es durch die Klimaschäden teurer für uns und noch mehr für all die Menschen die an Orten leben, die weniger reich sind. Aber ich will ein gutes Leben für alle, nicht nur für die Menschen in Deutschland, deshalb werde ich weiter für Klimagerechtigkeit demonstrieren, auch an Orten wo es stört”, so die Beschuldigte Irene.

Während der Ausbau der B404 zur A21 schon im vollen Gange ist, ist die Zukunft der Südspange ungewiss. Die Südspange ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die Machtbahrkeitsstudie der DEGES lässt seit 2021 auf sich warten. Seit Jahren gibt es Protest gegen die Planungen der Südspange und gegen den Bau der A21. Neben dem breiten Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“, das sich für den Erhalt des Kieler Grüngürtels ausspricht, gab es sowohl 2020 als auch 2021 Blockaden der B404 durch Klimaaktivist*innen.

Infos zur damaligen Aktion: https://tkkg.noblogs.org/post/2023/03/03/2739/
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