Da die Kieler Nachrichten in ihrer Berichterstattung sehr unterschiedliche Berichte geschrieben hat, die in Summe keinen Sinn ergeben habe, habe ich mal selber bei der Polizei nachgefragt zu der Unterkunft Arkonastraße in der Wik, bzw. der Wik selbst. Insbesondere zu Auffälligkeiten der Wik und wie weit hier zu anderen Stadtteilen ein größeres Problem vorliegt. Außerdem danach, dass Ruhestörungen ja nicht wie im Kontext der KN zu lesen war, zu nden Straftaten gezählt werden.
Ich zitiere Frau Stephanie Lage hier mal vollständig:
In diesem Jahr leitete die Polizei bisher knapp über 400 strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen knapp 200 Personen ein, die zum Zeitpunkt der Tat in der Unterkunft in der Wik gemeldet waren. Eine homogene Gruppe mit fester Struktur oder gar eine Bande, die durch Straftaten auffällt, kann von der Polizei nicht festgestellt werden.
In der Summe wurden die Taten nicht nur in der Wik, sondern im gesamten Stadtgebiet bzw. in Schleswig-Holstein begangen.
Überwiegend handelt es sich um Diebstahlsdelikte und Hausfriedensbruch sowie - mit deutlichem Abstand geringer – Körperverletzungen.
Letztere geschahen hauptsächlich unter Bewohnern der Unterkunft. Die Zahlen beziehen sich ausdrücklich auf alle Bewohner/innen der Unterkunft, also auch diejenigen, die in der dortigen Obdachlosenunterkunft unter der gemeinsamen Adresse leben.
Die Wik ist als zweitgrößter Stadtteil (sowohl Fläche als auch Einwohner) kein Kriminalitätsschwerpunkt in der Landeshauptstadt (siehe auch Seite 18 der im April veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik).
Im Zeitraum 01.10.2022 – 30.09.2023 kam es an der Anschrift Schusterkrug zu einer sehr niedrigen dreistelligen Zahl der Polizei bekannt gewordenen Straftaten. Vom 01.10.2023 – 30.09.2024 waren es einige weniger. In der Unterkunft sind aktuell ca. 650 Menschen gemeldet.
Im Zeitraum 01.10.2022 – 30.09.2023 kam es an der Anschrift Tempest zu einer sehr niedrigen zweistelligen Zahl der Polizei bekannt gewordenen Straftaten. Vom 01.10.2023 – 30.09.2024 waren es einstellige Zahlen. In der Unterkunft sind aktuell ca. 100 Menschen gemeldet.
Grundsätzlich kann es in allen Bereichen ohne gewachsene Bevölkerungs- und Infrastruktur, in denen viele Menschen auf engem Raum untergebracht sind, zu Problemen im Zusammenleben kommen.
Diese zeigen sich ganz überwiegend im Bereich der sozialen Unordnung und unangepasstem Verhalten auch unterhalb der Schwelle des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts.
Zurück nach obenIn der Tat sind Ruhestörungen keine Straftaten sondern in aller Regel Ordnungswidrigkeiten.