Neutralität von Bürgerentscheiden

Demokratie
Autor:in

Thilo Pfennig

Veröffentlichungsdatum

21. Februar 2026

Schlüsselwörter

Bürgerentscheid, Neutralität, Ratsversammlung, Kiel, NOlympia, Hamburg, Volksentscheid, Gemeindeordnung

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Law – Solon gives laws according to Gustav Graef. Clipping from Kłosy 1880 (2) 380. Polish original: Prawo – Solon nadaje prawa wg Gustava Graefa. Wycinek z Kłosów 1880 (2) 380. Creator: Brend'amour, Franz Robert Richard (1831-1915). Creator role: author. Date: 2nd half of the 19th century. Object Number: MNK III-ryc.-34214/2.

Aktuell haben wir in KIel anlässlich des anstehenden Bürgerentscheides zur Olympiabewerbung wieder eine Debatte darüber, wie neutral die Kommune bei Bürgerentscheiden sein muss oder sein soll.

Volksinitiative Hamburg

In Hamburg hat NOlympia Hamburg wegen einer identischen Debatte und ebenso wegen der Olympiabewerbung eine Volksinitiative gestartet, um Argumente in das Referendum aufzunehmen. Aus der Unterschriftenliste (PDF):

in das Informationsheft zum Bürgerschaftsreferendum über die Unterstützung der Bewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele mit der Freien und Hansestadt Hamburg als Austragungsort.

Im Falle einer Volksinitiative kann der Senat auch entscheiden, nach der Anhörung der Initiative dem Anliegen nich zuzustimmen, wie hier in dem Fall die Aufnahme von Argumenten der Gegner:innen von Olympia beim Bürgerentscheid . Sollte der Senat dies tun, könnte die Initiative noch eine Volksbegehren starten, um einen Volksentscheid anzustreben.

Jedenfalls war die Volksinitiative vernmutlich erfolgreich nach eigenem Bekunden der Organisation:

NOlympia erfolgreich: Einladung zur Übergabe der Unterschriften Mehr als 10.000 Unterschriften für NOlympia Hamburg  10.000 Unterschriften in drei Wochen sammeln bei Minusgraden – diese Aufgabe musste die Initiative NOlympia erfüllen, damit die Wahlunterlagen für das Olympia-Referendum am 31. Mai nicht vorwiegend Werbung für Olympia enthalten, sondern auch die Gegenposition Platz hat. Zur Übergabe der Unterschriften beim Landeswahlleiter laden wir ein:  Am Samstag, 21.02.2026, um 10:45 Uhr beim Landeswahlamt Hamburg, Johanniswall 4a.  Dort wird die finale Zahl der gesammelten Unterschriften bekannt gegeben. Es wird die Gelegenheit für Fotos und Bewegtbilder geben.

Dies muss natürlich noch von der Stadt Hamburg geprüft und bestätigt werden. Es fallen ja immer mal Unterschriften raus, weil es Fehler gibt. So wie auch bei jeder Wahl.

Situation in Kiel

In Kiel gibt es nichts Vergleichbares zu einer Volksinitiative. Nur das Bürgerbegehren. Und da hätten wir mehr Stimmen in Kiel sammeln müssen (ca. 12.650) als in Hamburg hätte gesammelt werden müssen (nur 10.000). Da Hamburg ein Vielfaches der Größe von Kiel hat, wäre dieser Weg ohne weiteres in der Kürze der Zeit und ohne ohne Bündnis nicht gangbar gewesen.

Es gab aber in Kiel eine Debatte im Rat und Diskussionen, ob die Stadt nicht auch die Argumente der Gegener hätte aufnehmen müssen. 2015 hatte sie das unaufgefordert getan.

Wir können hier in die Standpunkte und Begründungen der Stadt Kiel reinschauen. Ich war auch überrascht am Ende einen Link zu okiel.de gefunden zu haben, unserer Infoseite als NOlympia Kiel “Bündnis” damals.

Die Stadt urteilte dieses mal anders und möchte keine Argumente der Gegner aufnehmen.

Rein rechtlich entschied das Overwaltungsgericht Schleswig 2021, dass Elrechtsentscheidungen zur Bürgerentscheiden eine persönliche Betroffenheit verlangen.

Ich habe aus einem anderen Bundesland mit einer anderen Gemeindeordnung auch einen Fall aus Offenburg (aAden-Württemberg) gefunden, wo eine Initiative die Neutralität verletzt fühlte:

Unabhängig davon habe der Antragsteller auch deshalb keinen Anspruch darauf, dass die Stadt den Flyer nicht weiter verbreite oder diesen nach seinen Vorstellungen ergänze, weil der Inhalt des Flyers in rechtlicher Hinsicht voraussichtlich nicht zu beanstanden sei. Eine Gemeinde müsse bei einem Bürgerentscheid lediglich das Sachlichkeitsgebot beachten, nicht aber das bei Wahlen für den Staat geltende Neutralitätsgebot. Die Gemeindeorgane seien daher bei einem Bürgerentscheid nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern dürften öffentlich zu der Sachfrage wertend Stellung nehmen. Äußerungen der Gemeinde oder ihrer Amtsträger seien erst dann unzulässig, wenn sie inhaltlich über bloße Informationen und Bewertungen hinausgingen und sich mit einer eindeutigen, unmittelbaren Abstimmungsempfehlung gezielt an die Abstimmenden wendeten.

Hier gehen wir ja ins Verwaltungs- bzw. Verfassungsrecht über und daher würde ich mir das nicht zutrauen darüber letztendlich zu urteilen. Ich würde aber inhaltlich so urteilen:

Die Stadt muss ein Interesse haben, dass ihre Bürger:innen eine informierte Entscheidung treffen. Dazu gibt es natürlich auch die Presse und Social Media und das Internet, aber die Stadt hat auch bei einem Bürgerentscheid wie 2015 die Möglichkeit auf andere Meinungen hinzuweisen. Auch die Gemeindeordnung enthält m.E. keinen deutlichen Hinweis darauf, dass die Stadt Kiel verpflichtet wäre. Demokratisch sinnvoll wäre es aber.

Eine weitere Frage ist, wie problematisch es ist, wenn die Stadt Finanzmittel einsetzt, um Werbung für einen Ausgang eines Bürgerentscheids zu machen. Gerade der Bürgerentscheid über die Ansiedlung von Möbel Kraft hat in Kiel das Vertrauen vieler Menschen in die Stadt und Parteien stark erschüttert. Das haben damals eigentlich alle anerkannt, das die Art und Weise alle andere als optimal war.

Die Kommunalaufsicht Schleswig-Holstein hatte mir auf Anfrage aber mitgeteilt, dass der aktuelle Bürgerentscheid durchaus durch neue Bürgerentscheide überstimmt werden kann. Diese müssten wir dann aber ja selber starten. Und da hat uns die Landesregierung das Verfahren gezielt erschwert und damit das Misstrauen gegenüber der Bevölkerung ausgedrückt.

Meine Hoffnung ist, dass zB die aktuelle Finanzkrise der Stadt Kiel, in dem sie den Haushalt 2026 nachbessern muss auch bei den Kieler:innen dazu führt, dass sie andere Prioritäten setzen. So hatte Kiel nach dem beschlossenen Haushalt und weitgehenden Kürzungen in Kultur und Gaarden noch Millionen an Lieblingsprojekte verteilt, die in den Haushaltsberatungen gar nicht diskutiert wurde. Und es bleibt zB, das gerade im Straßenbau eine Menge Geld in den Sand gesetzt wird.

Jedenfalls sollte man nicht ausgerechnet dann, wenn man in Schulden erstickt, Geld für Luxusprojekte locker machen.

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