Laut Auskunft der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) wurde nach Prüfung der Olympia-Werbung in der April-Ausgabe des Magazins KIELerleben dürfte ein Verstoß gegen § 22 Abs. 1 Satz 3 Medienstaatsvertrag (MStV) vorliegen, wonach bei Werbung politischer Art auf den Werbetreibenden oder Auftraggeber in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden muss.
Der Verlag falkemedia Regional GmbH wurde darauf hingewiesen und zur Nachbesserung aufgefordert. Die Anbieterin hat sich dazu entschieden, die Ausgabe des Magazins offline zu stellen. NOlympia Kiel-Sprecher Thilo Pfennig wertet das als Erfolg:
„Wir haben zahlreiche mögliche Verstöße im Rahmen der Olympia-Bewerbung dokumentiert – von kleineren Unstimmigkeiten bis hin zu systematischen Problemen. Leider fehlten uns bisher die Ressourcen, alle Fälle rechtlich prüfen zu lassen. Diese Entscheidung bestärkt uns jedoch, weitere Unregelmäßigkeiten in Werbung und Informationspolitik konsequent zu verfolgen.“
Unter anderem kritisiert NOlympia Kiel auch die Inhalte des „Beipackzettels“ zu den Wahlunterlagen oder die Tatsache, dass die Hansestadt Hamburg in einem fremden Bundesland, in Kiel an den Bushaltestellen geworben hat.
