Am 22. April hat der neue Oberbürgermeister Samet Yilmaz sein Amt angetreten. Wie bereits mitten im Wahlkampf wurden Details zu seiner Arbeit im Verfassungsschutz Schleswig-Holstein geleakt, die ihn in einem schlechten Licht darstellen.
Beides mal waren es Artikel im SPIEGEL (Roman Lehberger und Ansgar Siemens), die den Anstoß gaben. Ich fasse mal kurz zusammen, was ich verstanden habe, was passiert ist oder passiert sein könnte:
- Samet Yilmaz wird von den Veranstaltern des Frühlingsfests am Wochenende kontaktiert, ob sie nicht wegen des schlechten Wetters verlängern könnten und später abbauen. Yilmaz antwortet wohl nicht direkt und leitet die Mail einfach an das zuständige Amt (vermutlich Ordnungsamt) Zuständigkeit halber weiter. Daraus macht die Kieler Nachrichten dann, dass er sich aktiv für das Fest eingesetzt und es unterstützt habe. Aus dem, was an Fakten bekannt wurde, kann man das nicht machen. Die Stadt Kiel sagt, das Fest sei nicht verlängert worden, wohl auch weil die Anfrage jenseits der Arbeitszeiten am Wochenende kam. Was in der berichterstattung gar nicht diskutiert wird: Wenn irgendwas daran illegal war, warum wurde da Fest überhaupt genehmigt? Gab es ein Disziplinarverfahren gegen denjenigen, der das Fest genehmigte? Wir das fest (wie jedes Jahr) auch 2026 wieder genehmigt?
- Angeblich hätte Yilmaz einen Kollegen gebeten in einer Datenbank Nadis nachzuschauen, ob ein türkischstämmiger Unternehmer als Extremist gespeichert ist, bevor er dessen Fest besucht. Angeblich wurde die Suche durchgeführt und das Ergebnis war negativ. In dem Falle wird ihm unterstellt, dass er dies aus rein privaten Interesse tat, ohne Dienstbezug.
Die beiden Fälle werden in einem Spiegel-Artikel mit dem Satz verknüpft:
Eine offenkundig fehlende Abgrenzung zwischen Yilmaz’ politischen Interessen und behördlichen Pflichten wird in einem weiteren Fall deutlich.
Für mich als Blogger ohne journalistische Ausbildung geht dies über eine Verdachtsberichterstattung hinaus. Das ist schon eine Interpretation. Und vor allem scheinen mir beide Fälle ein gegensätzliches Bild von Yilmaz zu zeigen: Im ersten Fall wird nahegelegt, dass Yilmaz ein Grauer Wolf ist, der sich nicht ausreichend über das Frühlingsfest informiert hat und sich aktiv für da Fest eingesetzt hat. Im zweiten Fall scheint es aber so, dass Yilmaz eine Verquickung von Dienst bzw. auch Rolle als Ratsmitglied und Rechtsextremen fürchtet und daher zur Sicherheit eine Abfrage startet. Warum tut er das, wenn er, wie im ersten Fall nahegelegt wird, selber Teil dieser Bewegung ist?
Diese Widersprüche werden aber nicht benannt. Beides zusammen ist nicht möglich. Eins von beiden muss also falsch sein. Bzw. es bleibt dann über, dass Yilmaz vielleicht eine Anfrage ohne großes Nachdenken weitergereicht hat. Und was die Abfrage in der Datenbank angeht, so scheint es so zu sein, dass Yilmaz selber keine Freigabe für eine Datenbankabfrage hatte. Dann hätte also eine dritte Person diese Abfrage getätigt und nicht er selbst. Insofern erfolgte die Abfrage NICHT von Yilmaz. Insofern trägt dann primär die Person, die die Abfrage tätigt die Verantwortung dafür, ob die Abfrage den Vorgaben entspricht.
Soweit ich das Problem verstanden habe, ist es so, dass es ein Kontaktverbot von VS-Mitarbeitenden zu Extremisten gibt. Allerdings sollen diese nur über den vorgesehenen Dienstweg Abfragen tätigen, weil es nicht passieren soll, dass sie unkontrolliert beliebig viele Abfragen über andere Personen oder ihr Umfeld stellen.
Man könnte aber auch die Existenz von NADIS als solches hinterfragen, wie das bereits seit den 1980er Jahren von Datenschützer:innen passiert. Also ob nicht die Datensammlung als solches ein Risiko darstellt. Auch weil diese Datenbank neben Extremist:innen auch Kontaktpersonen enthält.
Zu vermuten ist, dass Yilmaz auf jeden Fall einen Verweis erhält, ggf. auch eine Geldbuße. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis halte ich für ausgeschlossen, da er ja gerade aus dem VS ausgeschieden und demokratisch gewählter neuer Oberbürgermeister von Kiel ist. Das wäre demokratisch hochproblematisch wenn ein Verwaltungsgericht den Kieler:innen ihren OB wieder aberkennt.
Und es wäre auch für die Ratsfraktionen problematisch, diese Maßnahmen dann als nicht ausreichend zu sehen. Denn er wurde direkt gewählt. Die Kieler:innen dürften ihn wieder abwählen auch durch Bürger:innenentscheid, so weit ich das verstehe. Die Kieler Nachrichten hat sich da mit der Forderungen sehr weit aus dem Fenster gelehnt, dass Yilmaz das Amt nicht antreten darf. Sie wollte damit einem Disziplinarverfahren vorgreifen. Das ist auch sowohl journalistisch wie demokratisch nicht angemessen. Die dürfen gerne recherchieren und berichten, aber sich nicht als Richter aufschwingen!
Wir brauchen die Presse als Korrektiv. Ich hätte mir zu Olympia nur ein Promille an Kritikbereitschaft der KN gewünscht, wie sie nun jeden Tag gegen den OB abfeuern. Wenn sie damit mal nicht gegen die Wand laufen und weitere Abonennt:innen verschrecken. Auch weil sie am Tage der Einsetzung des neuen OB unverhohlen und “unschuldig” fragten, was denn der ehemalige Kandidat Derkowski machen würde, der sich dann auch gleich wieder eine Politikkarriere von der Ersatzbank vorstellen konnte.
We know what you are doing! Also mal die Kirche im Dorf lassen. Er soll doch gerecht und angemessen beurteilt werden. Und dann erwarte ich vor allem gute Arbeit von ihm. Keine Ränkespiele der lokalen Klatschpresse. Ihr solltet die journalistischen Standards setzen, insbesondere dann wenn ihr über Andere so streng urteilt, bevor die Fakten auf dem Tisch liegen!
Zurück nach oben